Leitsätze zur Organspende und Transplantation in Baden-Württemberg

Bündnis Organspende verabschiedet zehn Leitsätze zur Organspende und Transplantation in Baden-Württemberg | 25. April 2013

1. Organtransplantationen retten Leben.

Beim Ausfall lebenswichtiger Organe ist in vielen Fällen eine Therapie durch eine Organ­transplantation möglich. Dadurch können bei den Empfängern Leben gerettet und Lebens­qualität und Lebensfreude wieder hergestellt werden.

2. Organtransplantation ist eine erfolgreiche Behandlungsmethode.

Die Organtransplantation ist eine etablierte und bewährte Behandlungsmethode. Sie wird in Baden-Württemberg mit exzellenten Ergebnissen durchgeführt. Die Zuteilung der gespen­deten Organe an die Empfänger auf den Wartelisten erfolgt nach einheitlichen Kriterien wie Dringlichkeit, Erfolgsaussicht und möglichst guter Übereinstimmung der Gewebemerkmale.

3. Organtransplantation setzt Organspende voraus.

Viele schwer kranke Menschen – auch Kinder und Jugendliche  sind für ihr Weiterleben auf ein Spenderorgan angewiesen. Ohne gespendete Organe kann eine Organtransplantation nicht durchgeführt werden. Weder für Spender noch für Empfänger gibt es ein Höchstalter.

4. Es gibt kein Recht auf fremde Organe.

Die Organspende bleibt immer ein freiwilliges Geschenk von Spendern an Empfänger. Sie kann nicht eingefordert werden, auch wenn dringender Bedarf an Spenderorganen besteht. Ein Handel mit Organen ist strikt verboten, niemand darf mit einer Organspende Geld ver­dienen.

5. Organspender sind Patienten.

Die intensivmedizinische Behandlung von schwerkranken Patienten dient der Heilung oder Verbesserung ihres Gesundheitszustandes und ändert sich in keiner Weise, wenn sie zu Lebzeiten einer Organspende zugestimmt haben. Erst wenn ihr Leben wirklich nicht mehr zu erhalten ist, wird die Frage nach einer Organspende im Interesse der Patienten auf der Warteliste gestellt. Dieses Vorgehen wird in Deutschland konsequent eingehalten. Kein Pati­ent braucht irgendwelche Nachteile zu befürchten. Allerdings sind mit der Bereitschaft zur Organspende auch keine persönlichen Vorteile verbunden.

6. Der Hirntod ist die Voraussetzung für die Entnahme von Organen.

Unabhängig von einer Organspende bedeutet der Hirntod, dass alle Teile des Gehirns end­gültig und unwiederbringlich ihre Funktion einschließlich der Schmerzempfindung verloren haben. Er muss durch Ärzte zweifelsfrei festgestellt werden. Die Funktionsfähigkeit von Organen kann mit intensivmedizinischen Methoden noch für eine kurze Zeit erhalten werden. Diese kurze Zeit ist die Spanne, in der Organe von Spendern auf Empfänger übertragen werden können. Die zwei Ärzte, die unabhängig voneinander den Hirntod feststellen und dokumentieren müssen, dürfen nicht in die Organtransplantation eingebunden sein.

7. Jeder soll und kann in Ruhe seine eigene Entscheidung treffen.

Der plötzliche Verlust eines Menschen ist für die Angehörigen immer eine enorme Belastung. In dieser Situation auch noch die Entscheidung über eine Organspende zu treffen, überfor­dert viele. Es ist im Interesse der Angehörigen, dass diese eigene Entscheidung zu Lebzei­ten in Ruhe getroffen und mit den Angehörigen besprochen wird.

8. Ein Organspendeausweis schafft Klarheit.

Für alle Beteiligten wird es einfacher, wenn die eigene Entscheidung für oder gegen eine Organ- und Gewebespende in Form eines Organspendeausweises schriftlich festgelegt ist. Diese Entscheidung kann jederzeit geändert und in einem neuen Organspendeausweis dokumentiert werden. Die Entscheidung kann auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränkt werden.

9. Die Patientenverfügung sollte angepasst werden.

Es ist für Angehörige und Ärzte leichter, wenn die Haltung zur Organspende auch in der Patientenverfügung beschrieben ist, um Missverständnisse in einer Situation auszuschlie­ßen, in der ein Patient seinen eigenen Willen nicht mehr zum Ausdruck bringen kann.

10. Krankenhäuser, Ärzteschaft, Pflege und Krankenkassen sorgen gemeinsam dafür, dass die Patienteninteressen wahrgenommen werden.

Jedes Krankenhaus mit Intensivbetten ist gesetzlich verpflichtet, die Voraussetzungen für die Realisierung von Organspenden zu schaffen und die Rahmenbedingungen hierfür in einer engen Kooperation untereinander und mit den Krankenkassen weiter zu entwickeln. Organ­spendern und ihren Angehörigen ist die Sicherheit zu geben, dass die Interessen möglicher Spender in vollem Umfang gewahrt werden. Gleichzeitig brauchen Patienten, die dringend auf ein Spenderorgan warten, die Gewissheit, dass keine Organe verloren gehen.