Unser Informationsangebot für Arztpraxen
Das Transplantationsgesetz sieht in Deutschland seit November 2012 die »Erklärungslösung« vor. Danach sollen alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr durch ihre Krankenkasse zum Thema Organspende informiert und zur Erklärung der Spendebereitschaft aufgefordert werden.
Am 1. März 2022 trat eine Gesetzesänderung des Transplantationsgesetzes in Kraft: Das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft. Eine wichtige Änderung dieses Gesetzes war die Erstellung eines Online-Registers für Erklärungen zur Organ- und Gewebespende (Organspende-Register). Es ermöglicht Bürgerinnen und Bürgern, ihre Entscheidung zentral, freiwillig und jederzeit änderbar zu dokumentieren.
Die Gesetzesänderung sah auch eine Unterstützung der Hausärztinnen und Hausärzte bei der Aufklärung zur Organ- und Gewebespende vor. Diese haben seitdem die Möglichkeit, alle zwei Jahre ihre Patientinnen und Patienten ergebnisoffen zu beraten und diese Leistung auch abrechnen zu können.
Es ist sehr gut möglich, dass sich einige Ihrer Patienten mit offenen Fragen zur Organspende an Sie und ihr Team wenden. Sie möchten Ihr Team optimal auf diese Situation vorbereiten und Ihre Patienten in Ihrer Praxis über das Thema Organspende informieren? Wir vermitteln Ihnen einen Experten, der Ihr Praxisteam schult.
Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bündnisses. Zum Kontaktformular.
Informationsmaterial und Organspendeausweise erhalten Sie kostenlos im Shop des Bundesinstitut für öffentliche Gesundheit.