Unser Informationsangebot für Krankenkassen

Das neue Transplantationsgesetzes sieht in Deutschland die »Erklärungslösung« vor. Danach sollen alle Bürgerinnen und Bürger ab dem 16. Lebensjahr durch ihre Krankenkasse zum Thema Organspende informiert und zur Erklärung der Spendebereitschaft aufgefordert werden. Dies soll regelmäßig im Rahmen der Ausgabe der elektronischen Gesundheitskarte nach § 291 a SGB V oder der Beitragsfeststellung durch die Krankenkassen geschehen. Damit Sie die aufkommenden Fragen Ihrer Versicherten in Ihrem Kundenservice beantworten können vermitteln wir Ihnen gerne einen Experten, der an einem Vor- oder Nachmittag Ihr Serviceteam schult.

Bei Interesse wenden Sie sich bitte an die Geschäftsstelle des Bündnisses.

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