Das novellierte Transplantationsgesetz verpflichtet alle Entnahmekrankenhäuser, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, wobei das Nähere insbesondere zu deren erforderlicher Qualifikation durch Landesrecht bestimmt wird. Die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten sind vielfältig und komplex und die notwendige Handlungssicherheit auf diesem medizinisch, ethisch, rechtlich und emotional höchst anspruchsvollen Feld kann nur durch zusätzliche, spezielle Kenntnisse erlangt werden.
Im Rahmen der Veranstaltung "Vorsorgende Verfügungen" des Kreisseniorenrates Böblingen e.V. am 20. Februar 2014 von 18:00 - 20:00 Uhr informiert Herr Sigfried Hartenberger an einem Informationsstand über das Thema Organspende.
Herr Hartenberger ist selbst transplantiert und beantwortet an diesem Abend gerne Ihre persönliche Frage rund um die Organspende.