Das novellierte Transplantationsgesetz verpflichtet alle Entnahmekrankenhäuser, Transplantationsbeauftragte zu bestellen, wobei das Nähere insbesondere zu deren erforderlicher Qualifikation durch Landesrecht bestimmt wird. Die Aufgaben der Transplantationsbeauftragten sind vielfältig und komplex und die notwendige Handlungssicherheit auf diesem medizinisch, ethisch, rechtlich und emotional höchst anspruchsvollen Feld kann nur durch zusätzliche, spezielle Kenntnisse erlangt werden.