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Dezember 2015

Frau Banza ( Koordinatorin der DSO) und Herr Hellriegel (selbsttransplantiert) halten einen Vortrag über postmortale Organspende in der Hochschule Karlsruhe (Fakultät Technik und Wirtschaft). Der Vortrag findet im Atrium K Gebäude, in der Zeit von 11:30-13:00 Uhr statt.

Die Diagnostik des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls (der den bisherigen Begriff Hirntod ersetzt) stellt in der Intensivmedizin ein unverzichtbares Instrument der Prognoseeinschätzung für weitere Therapieent-scheidungen dar, unabhängig von der Frage einer Organ- oder Gewebespende. In der jetzt vorliegenden vierten Fortschreibung der Richtlinie (Deutsches Ärzteblatt; 30. März 2015) wird der Stand der Erkennt-nisse der medizinischen Wissenschaft festgestellt. Neue apparative Untersuchungsverfahren, erhöhte Anforderungen an die Qualifikation der durchführenden Ärzte, die Etablierung von Verfahren zur Qualitätssicherung gehören zu den wichtigen Neuerungen der Richtlinie. Die Landesärztekammer informiert zusammen mit dem Ministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Senioren Baden-Württemberg und der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) über die Neuerungen.

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