Drei Viertel aller Bürger befürworten die Organspende nach dem Tode, trotzdem bleibt die Zahl der tatsächlichen Organspenden weit dahinter zurück. Ist es die Scheu sich schriftlich festzulegen, mangelndes Vertrauen in die Intensivmedizin oder sind es organisatorische Mängel in den Krankenhäusern, weshalb so wenig Organspenden durchgeführt werden?
Neuregelungen im Transplantationsgesetz und bei der Zuteilung von Spenderorganen - Vortragsveranstaltung am 13.06.2013 bei der Jurastudentenvereinigung ELSA in Tübingen
Herr Dr. Peter Petersen (Leitender Transplantationsbeauftragter am UKT) informiert die interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Oberlandesgerichts in Stuttgart über Organspende.